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Wirtschaftlichkeit - einfach erklärt
Zitat von Oliver.H am 5. Oktober 2026, 8:54 UhrIch habe trotz Präsentationen und dem Wirtschaftlichkeitsrechner Schwierigkeiten das System zu verstehen. Letzte Woche hatten wir von unserer 18Parteien WEG einen Infoabend, an dem ich alle Informationsmaterialien (auch den ausgefüllten, also individuallisierten Wirtschaftsrechner, etc) verteilt hatten. Danach haben mich einige angeschrieben, dass sie es nicht verstehen. Jetzt habe ich 2 Folien erstellt und wollte mal nachfragen, ob die Informationen darauf vom Prinzip her stimmen und ob es so richtig erklärt ist? Oder ob es eigentlich ganz anders Funktioniert?
Es geht hier um die Amortisation (Ich verstehe: Diese errechnet sich aus den Gutschriften des festgelegten Strompreises für den selbst erzeugten Strom ./. Kosten) und um die Rendite (mein eigener Anteil an den Kosten ./. Gutschriften).
Über Feedback wäre ich dankbar.
Ich habe trotz Präsentationen und dem Wirtschaftlichkeitsrechner Schwierigkeiten das System zu verstehen. Letzte Woche hatten wir von unserer 18Parteien WEG einen Infoabend, an dem ich alle Informationsmaterialien (auch den ausgefüllten, also individuallisierten Wirtschaftsrechner, etc) verteilt hatten. Danach haben mich einige angeschrieben, dass sie es nicht verstehen. Jetzt habe ich 2 Folien erstellt und wollte mal nachfragen, ob die Informationen darauf vom Prinzip her stimmen und ob es so richtig erklärt ist? Oder ob es eigentlich ganz anders Funktioniert?
Es geht hier um die Amortisation (Ich verstehe: Diese errechnet sich aus den Gutschriften des festgelegten Strompreises für den selbst erzeugten Strom ./. Kosten) und um die Rendite (mein eigener Anteil an den Kosten ./. Gutschriften).
Über Feedback wäre ich dankbar.

Zitat von Jochen Rivoir am 5. Oktober 2026, 10:41 UhrDie Rechnung ist bis auf die Einspeisevergütung plausibel.
Wenn Sie bei einem Verbrauch 29.000 kWh nur 9.000 kWh zukaufen müssen, haben Sie 20.000 kWh PV Strom verbraucht. Das entspricht einer Direktverbrauchsquote von 69 % ( 20.000 kWh / 29.000 kWh). Das ist bei einer großen PV-Anlage wie der Ihren plausibel.
Die Anlage produziert 36.000 kWh pro Jahr (nicht kWp!). Davon werden 20.000 kWh selbst verbraucht. Der Rest - also 16.000 kWh - wird eingespeist. Die Einspeisevergütug müsste also für 16.000 kWh und nicht für 7.270 kWh berechnet werden. Die Gutschrift wird also höher ausfallen.
Noch eine wichtige Anmerkung: Sie sollten den kWh Preis nicht festsetzen, sondern Sie sollten den kWh des gemeinsamen Strombezugs nutzen, dessen Kosten Sie umlegen. So vermeiden Sie Stromverkauf mit zugehörigen Stromlieferantenpflichten.
Die Rechnung ist bis auf die Einspeisevergütung plausibel.
Wenn Sie bei einem Verbrauch 29.000 kWh nur 9.000 kWh zukaufen müssen, haben Sie 20.000 kWh PV Strom verbraucht. Das entspricht einer Direktverbrauchsquote von 69 % ( 20.000 kWh / 29.000 kWh). Das ist bei einer großen PV-Anlage wie der Ihren plausibel.
Die Anlage produziert 36.000 kWh pro Jahr (nicht kWp!). Davon werden 20.000 kWh selbst verbraucht. Der Rest - also 16.000 kWh - wird eingespeist. Die Einspeisevergütug müsste also für 16.000 kWh und nicht für 7.270 kWh berechnet werden. Die Gutschrift wird also höher ausfallen.
Noch eine wichtige Anmerkung: Sie sollten den kWh Preis nicht festsetzen, sondern Sie sollten den kWh des gemeinsamen Strombezugs nutzen, dessen Kosten Sie umlegen. So vermeiden Sie Stromverkauf mit zugehörigen Stromlieferantenpflichten.
Zitat von Oliver.H am 5. Oktober 2026, 17:28 UhrDanke für die Antwort!
Noch eine wichtige Anmerkung: Sie sollten den kWh Preis nicht festsetzen, sondern Sie sollten den kWh des gemeinsamen Strombezugs nutzen, dessen Kosten Sie umlegen. So vermeiden Sie Stromverkauf mit zugehörigen Stromlieferantenpflichten.
das verstehe ich nicht. Wenn ich keinen kWh Preis festlege, wie kann dann der einzelne Stromverbrauch verrechnet werden?
Also Partei A hat 700kWh verbraucht
Partei B hat 1300kWh verbraucht
Insgesamt sind 600€ Kosten entstanden
oder meinen Sie, dass die 600€ Kosten /1.900kWh geteilt wird und jeweils x 700, bzw. x 1300 und jede Partei individuelle Kosten berechnet werden?
Danke für die Antwort!
Noch eine wichtige Anmerkung: Sie sollten den kWh Preis nicht festsetzen, sondern Sie sollten den kWh des gemeinsamen Strombezugs nutzen, dessen Kosten Sie umlegen. So vermeiden Sie Stromverkauf mit zugehörigen Stromlieferantenpflichten.
das verstehe ich nicht. Wenn ich keinen kWh Preis festlege, wie kann dann der einzelne Stromverbrauch verrechnet werden?
Also Partei A hat 700kWh verbraucht
Partei B hat 1300kWh verbraucht
Insgesamt sind 600€ Kosten entstanden
oder meinen Sie, dass die 600€ Kosten /1.900kWh geteilt wird und jeweils x 700, bzw. x 1300 und jede Partei individuelle Kosten berechnet werden?
Zitat von Oliver.H am 6. Oktober 2026, 8:20 UhrBzw, ist dann diese Rechnung richtig oder besser verständlich?
Bzw, ist dann diese Rechnung richtig oder besser verständlich?

Zitat von Oliver.H am 7. Oktober 2026, 8:33 Uhr@jochen-rivoir Eine Frage zu Ihrer Anmerkunge, den kWh Preis nicht festzusetzen:
Noch eine wichtige Anmerkung: Sie sollten den kWh Preis nicht festsetzen, sondern Sie sollten den kWh des gemeinsamen Strombezugs nutzen, dessen Kosten Sie umlegen. So vermeiden Sie Stromverkauf mit zugehörigen Stromlieferantenpflichten.
Gestern hatten wir unsere Eigentümerversammlung und ein Eigentümer mit einer vermieteten Wohnung hatte kein Interesse am Projekt, weil er ja keine Rendite bekommt (nach meinem Modell, siehe letzter Post).
Wie kann also eine Rendite (Gutschrift) bei der Abrechnung entstehen, wenn kein "virtueller" kWh Preis für den Verbrauch festgelegt wird? In Ihren Dokumenten habe ich gesehen, dass doch ein kWh Preis festgelegt wird. Wäre super, wenn Sie mir hier noch Feedback geben könnten. Ich habe das jetzt wie folgt dokumentiert.
Und noch eine Frage: Die „Rendite“ wird ja sehr klein ausfallen, bei der Beispielrechnung 235€/ Jahr für eine ca. 6K Investition pro Partei. Das würde bedeuten, dass sich die Anlage ohne Verzinsung erst in 25 Jahren amortisieren würde, gleichzeitig würde man von keinem günstigeren Strompreis profitieren. Kann das der Realität entsprechen?
@jochen-rivoir Eine Frage zu Ihrer Anmerkunge, den kWh Preis nicht festzusetzen:
Noch eine wichtige Anmerkung: Sie sollten den kWh Preis nicht festsetzen, sondern Sie sollten den kWh des gemeinsamen Strombezugs nutzen, dessen Kosten Sie umlegen. So vermeiden Sie Stromverkauf mit zugehörigen Stromlieferantenpflichten.
Gestern hatten wir unsere Eigentümerversammlung und ein Eigentümer mit einer vermieteten Wohnung hatte kein Interesse am Projekt, weil er ja keine Rendite bekommt (nach meinem Modell, siehe letzter Post).
Wie kann also eine Rendite (Gutschrift) bei der Abrechnung entstehen, wenn kein "virtueller" kWh Preis für den Verbrauch festgelegt wird? In Ihren Dokumenten habe ich gesehen, dass doch ein kWh Preis festgelegt wird. Wäre super, wenn Sie mir hier noch Feedback geben könnten. Ich habe das jetzt wie folgt dokumentiert.
Und noch eine Frage: Die „Rendite“ wird ja sehr klein ausfallen, bei der Beispielrechnung 235€/ Jahr für eine ca. 6K Investition pro Partei. Das würde bedeuten, dass sich die Anlage ohne Verzinsung erst in 25 Jahren amortisieren würde, gleichzeitig würde man von keinem günstigeren Strompreis profitieren. Kann das der Realität entsprechen?


Zitat von Jochen Rivoir am 7. Oktober 2026, 9:56 UhrVermieter profitieren sehr wohl, da der Nutzen nach Miteigentumsanteilen an ALLE Eigentümer ausgeschüttet wird - also auch an Vermieter.
Die von Ihnen berechnete Rendite von 235 €/Jahr pro Wohnung kann so nicht stimmen. 1) Sie haben die Miteigentumsanteile (21,19/1000) nicht angepasst. 2) Nutzen (11.128 €) unterscheidet sich erheblich von Ihrem ersten Beitrag vom 5. Okt. (6.203 €).
Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung nutzen Sie am besten den Wirtschaftlichkeitsrechner und nicht das Abrechnungsbeispiel. Die Rendite ist für alle Wohnungen gleich, da sowohl Kosten als auch Nutzen nach dem gleichen Verteilungsschlüssel, nämlich MEA, verteilt werden.
Vermieter profitieren sehr wohl, da der Nutzen nach Miteigentumsanteilen an ALLE Eigentümer ausgeschüttet wird - also auch an Vermieter.
Die von Ihnen berechnete Rendite von 235 €/Jahr pro Wohnung kann so nicht stimmen. 1) Sie haben die Miteigentumsanteile (21,19/1000) nicht angepasst. 2) Nutzen (11.128 €) unterscheidet sich erheblich von Ihrem ersten Beitrag vom 5. Okt. (6.203 €).
Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung nutzen Sie am besten den Wirtschaftlichkeitsrechner und nicht das Abrechnungsbeispiel. Die Rendite ist für alle Wohnungen gleich, da sowohl Kosten als auch Nutzen nach dem gleichen Verteilungsschlüssel, nämlich MEA, verteilt werden.