Forum: PV für WEGs und private MFH

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Unvollständige Eigentümerbeteiligung

Wir wohnen in einem neuen Mehrfamilienhaus mit 8 Eigentumswohnungen und möchten auf dem Dach eine Solaranlage installieren.
Allerdings gibt es einen Eigentümer, der sich daran nicht beteiligen möchte. Wie kann man in einem solchen Fall rechtlich und von der Vorgehensweise her zum Erfolg kommen?

Ohne zu wissen, warum sich dieser Eigentümer nicht beteiligen möchte, ist es schwer zielgerichtet zu antworten.

  • Fällt ihm die Finanzierung schwer? - Siehe Leitfaden Kapitel 3.9.
  • Ist er Vermieter und fürchtet eine schlechte Rendite? - Siehe Leitfaden Kapitel 5.1.2.

Ist er einfach nur gegen Solar, können Sie ihn notfalls überstimmen. Siehe Leitfaden Kapitel 4.3.6.

Mit 7 zu 1 Stimmen haben Sie sicherlich eine klare doppelt qualifizierte Mehrheit.

Er muss sich dann - auch gegen seinen Willen - an der Finanzierung beteiligen.

Das ist dann wie wenn die Fassade neu gestrichen wird.

Leitfaden – PV4WEGs

Hinweis: Ich bin kein Rechtsanwalt.

Vielen Dank! Gründe für die Nichtbeteiligung eines Eigentümers sind wohl hoher Aufwand und hohe Kosten für die Anlage. Aus seiner Sicht (die die anderen Eigentümer nicht teilen)  könnten es auch Steckersolargeräte auf dem Balkon tun.
Meine Beschreibung des Sachverhalts war aber leider noch unvollständig: Es handelt sich bei uns um eine Anlage mit 34 Wohnungen in vier Häusern, und nur ein Haus (bis jetzt) möchte eine Solaranlage installieren. Benötigen wir für die Solaranlage die Mehrheit aller 34 Eigentümer oder nur die unseres Hauses?