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Umsatzsteuer ?
Zitat von L. T. am 13. September 2026, 17:39 UhrIch habe es so verstanden, dass die WEG die Stromkosten an die Bewohner in der Nebenkostenabrechnung ausweist nach dem tatsächlichen gemessenen Verbrauch über die Unterzähler.
Sind diese Kosten dann umsatzsteuerpflichtig sofern diese umgelegten Kosten / Jahr die Kleinunternehmergrenze überschreiten?
Ich verstehe es noch nicht ganz, bei welchem Geldtransfer (WEG <-> Eigentümer / Eigentümer <- Mieter) man von einem grundsätzlich Umsatzsteuerpflichtigen Verkauf spricht?
Ich freue mich auf Ihre Antwort / Aufklärung.
Ich habe es so verstanden, dass die WEG die Stromkosten an die Bewohner in der Nebenkostenabrechnung ausweist nach dem tatsächlichen gemessenen Verbrauch über die Unterzähler.
Sind diese Kosten dann umsatzsteuerpflichtig sofern diese umgelegten Kosten / Jahr die Kleinunternehmergrenze überschreiten?
Ich verstehe es noch nicht ganz, bei welchem Geldtransfer (WEG <-> Eigentümer / Eigentümer <- Mieter) man von einem grundsätzlich Umsatzsteuerpflichtigen Verkauf spricht?
Ich freue mich auf Ihre Antwort / Aufklärung.
Zitat von MichaelK am 13. September 2026, 23:22 UhrDie reine Umlage von Nebenkosten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) an die Eigentümer ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei.
Gemäß § 4 Nr. 13 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind die Leistungen der WEG (wie die Verwaltung, Instandhaltung und die Versorgung mit Strom, Wärme oder Wasser im Rahmen des Wohngeldes) von der Umsatzsteuer befreit.
Bei manchen WEG‘s, z.B. mit gewerblicher Vermietung, wird es etwas komplizierter, deshalb bitte im Zweifelsfall mit einem Steuerberater abklären.
Die reine Umlage von Nebenkosten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) an die Eigentümer ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei.
Gemäß § 4 Nr. 13 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind die Leistungen der WEG (wie die Verwaltung, Instandhaltung und die Versorgung mit Strom, Wärme oder Wasser im Rahmen des Wohngeldes) von der Umsatzsteuer befreit.
Bei manchen WEG‘s, z.B. mit gewerblicher Vermietung, wird es etwas komplizierter, deshalb bitte im Zweifelsfall mit einem Steuerberater abklären.
Zitat von Jochen Rivoir am 14. September 2026, 6:41 UhrZunächst: Ich bin kein Steuerberater und kann nur mein persönliches Verständnis beschreiben.
Für die Umsatzsteuer ist nur der erzeugte PV-Strom relevant. Also Eigenverbraucht bewertet mit z.B. 30 €/kWh und eingespeister Strom bewertet mit der Einspeisevergütung. Solange die Summe unter 25.000 €/Jahr liegt, kann die Kleinunternehmerregelung gewählt werden, so dass keine Umsatzsteuer fällig wird.
Sehen Sie auch Kapitel 4.3.5 im Leitfaden, https://pv4wegs.de/leitfaden-zu-pv-fuer-wegs/
Zum eingekauften Strom, sehen Sie die Antwort von MichaelK.
Zunächst: Ich bin kein Steuerberater und kann nur mein persönliches Verständnis beschreiben.
Für die Umsatzsteuer ist nur der erzeugte PV-Strom relevant. Also Eigenverbraucht bewertet mit z.B. 30 €/kWh und eingespeister Strom bewertet mit der Einspeisevergütung. Solange die Summe unter 25.000 €/Jahr liegt, kann die Kleinunternehmerregelung gewählt werden, so dass keine Umsatzsteuer fällig wird.
Sehen Sie auch Kapitel 4.3.5 im Leitfaden, https://pv4wegs.de/leitfaden-zu-pv-fuer-wegs/
Zum eingekauften Strom, sehen Sie die Antwort von MichaelK.
Zitat von L. T. am 15. September 2026, 6:00 UhrErstmal vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!
Damit ich es richtig verstehe, die WEG läuft also durch die reine Umlage der Kosten / Nutzen des PV Stroms / Reststroms in Ihrem Konzept keine Gefahr Umsatzsteuer bezahlen zu müssen ?
Eigennutzende Eigentümer laufen dann ja nie Gefahr Umsatzsteuer bezahlen zu müssen? Oder wäre hier die "Rückerstattung" der WEG grundsätzlich Umsatzsteuerpflichtig, weil man ja Einspeisevergütung + eine Entschädigung von den anderen Eigentümern erhält?
Bei Vermietenden müssten diese aber auf den gesamten verkauften Strom (Reststrom + PV-Strom) an den Mieter + dem Anteil der Einspeisevergütung an der Rückerstattung der WEG Umsatzsteuer bezahlen, oder?
Weißen Sie in ihrer WEG in der Abrechnung explizit den Anteil der Einspeisevergütung in der Rückerstattung aus?
Erstmal vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!
Damit ich es richtig verstehe, die WEG läuft also durch die reine Umlage der Kosten / Nutzen des PV Stroms / Reststroms in Ihrem Konzept keine Gefahr Umsatzsteuer bezahlen zu müssen ?
Eigennutzende Eigentümer laufen dann ja nie Gefahr Umsatzsteuer bezahlen zu müssen? Oder wäre hier die "Rückerstattung" der WEG grundsätzlich Umsatzsteuerpflichtig, weil man ja Einspeisevergütung + eine Entschädigung von den anderen Eigentümern erhält?
Bei Vermietenden müssten diese aber auf den gesamten verkauften Strom (Reststrom + PV-Strom) an den Mieter + dem Anteil der Einspeisevergütung an der Rückerstattung der WEG Umsatzsteuer bezahlen, oder?
Weißen Sie in ihrer WEG in der Abrechnung explizit den Anteil der Einspeisevergütung in der Rückerstattung aus?
Zitat von Jochen Rivoir am 16. September 2026, 6:54 UhrJa, wir weisen die Einspeisevergütung explizit aus.
Ja, wir weisen die Einspeisevergütung explizit aus.