Forum: PV für WEGs und private MFH

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Skeptische Hausverwaltung bei Aufwänden

Wir sind eine 18-Parteien WEG und wollen eine PV-Anlage mit 60 KWp anschaffen. Dabei wollen wir das Einzählermodell mit verwenden.

Unsere Hausverwaltung ist davon nicht begeistert, da sie damit noch gar keine Erfahrungen gemacht haben. Wie kann ich meine Hausverwaltung davon überzeugen, dass die Abrechnung kein großer Aufwand ist und innerhalb der NK-Abrechnung erfolgen kann wie alle anderen Posten?

Ich gehe momentan von folgenden Tätigkeiten für die Hausverwaltung aus:

  • 1x jährliche Abrechnung im Rahmen der jährlichne NK-Abrechnung
  • 1x jährlich Stromzähler Ablesung
    • Wie kann das in der Praxis erfolgen? Automatisch mit Smartmeter? Gibt es hier Software wo die Zählerstände erfasst werden könnten?
  • Strompreis für alle berechnet sich: Alle Begtriebskosten (Wartung, Reparaturen) + Strombezugskosten (1 ext. Stromanschluss für alle)  durch den Gesamtstrombedarf = Preis/kWh
    • Damit ist die Berechnung für die Wohneinheiten: Stromverbrauch x berechneter Strompreis
    • Danach Anpassungen der Vorauszahlungen
  • Unterjährig anfallende Kosten für Organisation von Wartung, Reparaturen
  • Einmalige Einrichtung des zentralen Stromanschlusses

Sind hier noch weitere Aufwände, die anfallen? 

Wie hoch sind die Aufwände für die o.g. Tätigkeiten aus den bisherigen Erfahrungen anderer?

Einrichtung von monatlichen Abschlagszahlungen der einzelnen Wohnungseigentümern nach aktuellen Kosten im Rahmen der monatlichen NK Abschlagszahlungen oder separat?

Gibt es für das Erfassen, berechnen und Vorbereiten der Daten für die jährliche NK-Abrechnung ein Tool? Oder macht man das manuell?

Die Tätigkeiten der Verwaltung haben Sie bereits vollständig zusammengefasst.

Allerdings schlagen wir eine andere Verteilung von Kosten und Nutzen vor und begründen das dort auch, siehe im Leitfaden Kapitel 5.1.2 "Abrechnung" oder auch das Abrechnungsbeispiel. Leitfaden – PV4WEGs, Abrechnungsbeispiel – PV4WEGs

Zunächst sollten Sie Ihrer Verwaltung eine Entlohnung von deren Mehraufwand anbieten und das jährliche Ablesen der Zählerstände übernehmen. Sie fotografieren dazu am Jahresende alle Zählerstände und tragen die Werte in eine Excel-Liste mit Wohnungsnummern ein, die ihre Verwaltung unter Umständen sogar direkt in ihre Verwaltungs-Software importieren kann. Smart-Meter sind nicht nötig.

Zeigen Sie Ihrer Verwaltung unser Abrechnungsbeispiel und/oder Seite 17 der Präsentation. Präsentationen – PV4WEGs

Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der sonstigen Nebenkostenabrechnung und erfordert auch keine separate Vorauszahlung.

Die zu erwarteten Stromkosten für die Wohnungen werden Teil des Wirtschaftsplans und damit Teil der Vorauszahlung. Am einfachsten wird im ersten Jahr ein durchschnittlicher Verbrauch von 2.000 kWh/Jahr angenommen. Ab dem zweiten Jahr können die Kosten des Vorjahres übernommen werden.

All dies und die Abrechnung selbst kann die bestehende Verwaltungs-Software übernehmen. Ein separates Tool ist nicht nötig.

Sobald Ihre Verwaltung sieht, dass der jährliche Aufwand nur 1 bis 2 Stunden beträgt, wird sie vermutlich aufgeschlossener reagieren. Ich kenne Verwaltungen, die für "das bisschen Arbeit" keine Mehrvergütung wollen.

In Kapitel 3.8.6 "Umstellung organisieren" des Leitfadens finden Sie wertvolle Hinweise zur einmaligen Umstellung.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Projekt.