Forum: PV für WEGs und private MFH

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PV für Gründerzeitgebäude mit 3 großen Wohneinheiten

Wir haben 2022 in der ehemaligen Porzellanstadt Arzberg ein Gründerzeit-Mehrfamilienhaus auf einem großen Grundstück gekauft. Das Haus verfügt über drei vermietete Wohneinheiten.

Unser Ziel ist es, das Gebäude möglichst weitgehend mit selbst erzeugtem PV-Strom zu versorgen. Geplant sind:

  • 10-kWp-PV-Anlage (auf einem Solar-Carport, da das Hausdach für PV ungeeignet ist)
  • Brauchwasser-Wärmepumpe
  • Wärmepumpe für die Gebäudeheizung

Da Arzberg eine Immobilien-C-Lage mit einem niedrigen Mietniveau ist müssen wir bei der Umsetzung auf die Wirtschaftlichkeit achten.

Das Einzählerkonzept erscheint mir grundsätzlich attraktiv, weil es vergleichsweise überschaubar ist. Ein Dienstleister hat mir bereits ein angeblich entsprechendes Konzept angeboten. Die Einrichtungskosten liegen bei ca. 3.000 €, der jährliche Messstellenbetrieb bei rund 420 €. Darin enthalten ist die wohnungsbezogene Ermittlung von PV- und Netzbezug.

Auf zehn Jahre gerechnet entstehen dadurch Mehrkosten von rund 20 € pro Wohnung und Monat – zusätzlich wäre ich an den Dienstleister gebunden.

Meine eigentliche Frage lautet daher:

Ist es beim Einzählerkonzept möglich, dass die Kontrolle über Zähler und Abrechnung vollständig bei mir bleibt? Ich erstelle die Nebenkostenabrechnungen für das Haus ohnehin selbst. Mit welchen einmaligen und laufenden Kosten müsste ich rechnen, wenn ich ein Einzählerkonzept in Eigenregie umsetze?

Unser Netzbetreiber ist das Bayernwerk, das Objekt liegt im Nord-Osten von Bayern.

Ich freue mich auf Rückmeldung

Manfred

 

Abrechnung

Für die eigentliche Nebenkostenabrechnung benötigen Sie keinen Dienstleister. Das können Sie selbst machen.

 

Stromlieferant

Als Vermieter dürfen Sie allerdings nicht einfach PV-Strom an Ihre Mieter verkaufen. Sie werden damit zum Stromverkäufer und müssten komplizierte Stromlieferantenpflichten erfüllen.

Sie können jedoch im gegenseitigen Einvernehmen eine monatliche Miete für die anteilige Nutzung der PV-Anlage vereinbaren. Ihre Mieter erhalten den anteiligen PV-Strom dann kostenlos. Das vermeidet rechtlich problematischen Stromverkauf.

Wenn das nicht praktikabel für Sie ist, sind Sie mit dem Angebot eines Dienstleisters für die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) vermutlich besser aufgehoben. Dieser übernimmt dann die Stromlieferantenpflichten - lässt sich das aber auch gut bezahlen.

 

Einmalige Kosten beim Einzählermodell:

Sie benötigen eine Zählerstruktur mit Summen-Zähler. Das erforderliche Messkonzept heißt bei Ihnen "MK D3". Siehe https://www.bayernwerk-netz.de/content/dam/revu-global/bayernwerk-netz/files/kommunen/installateure/vbew-messkonzepte-und-verdrahtungsschemen.pdf .  Der Summenzähler wird dort "Z" genannt.

Bei nur 3 Wohneinheiten wird als Summenzähler höchstwahrscheinlich keine Wandlermessung benötigt. Die Kosten für den Umbau mit Summenzähler im Zählerschrank hängen stark von Ihrer Situation ab. Gehen Sie mal sehr grob geschätzt von 2.000 € aus. Vorausgesetzt es gibt genügend Platz für den Summenzähler.

 

Laufende Kosten beim Einzählermodell:

Für den Messstellenbetrieb des neuen Summenzählers fallen jährlich ca. 70 € an, je nach Verteilnetzbetreiber.

Eigene Wohnungsunterzähler kosten ca. 200 €/Wohnung und müssen alle 8 Jahre getauscht werden. D.h. weitere 25 €/Jahr/Wohnung (nicht pro Monat) plus einen Unterzähler für den Allgemeinstrom.

Also insgesamt 170 €/Jahr laufende Kosten (70 + 4x25).

Im Gegenzug entfallen die Stromgrundgebühren für die 3 Wohnungen (ca. 180 €/Jahr/Wohnung).

 

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Projekt.

Jochen Rivoir

 

MGO hat auf diesen Beitrag reagiert.
MGO

Das nenne ich mal ein promptes und ausführliches Feedback.

Das klingt so, als könnte ich das mit Elektriker selbst realisieren.