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PV-Anlage mit Speicher und Heizstäben
Zitat von Wento am 6. September 2026, 18:55 UhrUnsere WEG mit 6 WE hat eine PV-Anlage mit 19 kWp auf dem Dach, einen Speicher mit 11 kWh, versorgt damit derzeit den Allgemeinstrom und hat Heizstäbe mit 15 kW für die Brauchwassererwärmung tagsüber aus übrigem Sonnenstrom im Einsatz. Diese Heizstäbe erwärmen morgens vor Sonnaufgang das Bauchwasser und leeren den Speicher bis auf minimal 30%.
Jetzt ist ein Umbau der Zähleranlage und das EZM zur Stromnutzung auch in den Wohnungen vorgesehen.
Meine Frage zur Abrechnung, die ich für mich nicht klären konnte und darauf hoffe, dass Erfahrungen vorliegen, wie damit umgegangen werden sollte/muss:
Muss der Strom der Heizstäbe für die Brauchwassererwärmung, der bis auf einige Schaltdifferenzen zu 100% aus Sonnenstrom besteht, über einen zu installierenden E-Zähler erfasst werden, damit er bei der Stromabrechnung aus der Differenz zwischen dem eingekauften Strom laut Wandlerzähler und dem Verbrauch der Wohnungszähler und Allgemeinstromzähler abgezogen werden kann? Oder wird diese gezählte Strommenge einfach nicht an der Kostenverteilung für den bezogenen Strom laut Versorger beteiligt? Dann müsste diese evtl. auch gar nicht über einen eigenen Zähler gezählt werden. Evtl. könnte dieser gemessene Strom mit dem Wert der nicht erhaltenen Einspeisevergütung bewertet den Kosten der Brauchwasserwärmung zugeschlagen werden, die auch noch Kosten aus der Gastherme für die Brauchwassererwärmung hat. Es geht dabei immerhin um ca. 7.500 kWh per anno.
Was wäre die richtige Vorgehensweise.
Wie erweitert sich das Szenario, wenn in wenigen Jahren auch noch eine Wärmepumpe zur Gastherme als Hybridanlage dazukommt. Deren mittels eigenem E-Zähler erfasster Strom muss wohl sicherlich als Verbraucher analog einer Wohnung/Allgemeinbereich an den Stromkosten des Versorgers beteiligt werden, aber den Heizkosten zur Umverteilung zugeschlagen werden. Genauso wie der Strom für die Gastherme und alle Pumpen.
Gibt es auch hier Erfahrungen?
Unsere WEG mit 6 WE hat eine PV-Anlage mit 19 kWp auf dem Dach, einen Speicher mit 11 kWh, versorgt damit derzeit den Allgemeinstrom und hat Heizstäbe mit 15 kW für die Brauchwassererwärmung tagsüber aus übrigem Sonnenstrom im Einsatz. Diese Heizstäbe erwärmen morgens vor Sonnaufgang das Bauchwasser und leeren den Speicher bis auf minimal 30%.
Jetzt ist ein Umbau der Zähleranlage und das EZM zur Stromnutzung auch in den Wohnungen vorgesehen.
Meine Frage zur Abrechnung, die ich für mich nicht klären konnte und darauf hoffe, dass Erfahrungen vorliegen, wie damit umgegangen werden sollte/muss:
Muss der Strom der Heizstäbe für die Brauchwassererwärmung, der bis auf einige Schaltdifferenzen zu 100% aus Sonnenstrom besteht, über einen zu installierenden E-Zähler erfasst werden, damit er bei der Stromabrechnung aus der Differenz zwischen dem eingekauften Strom laut Wandlerzähler und dem Verbrauch der Wohnungszähler und Allgemeinstromzähler abgezogen werden kann? Oder wird diese gezählte Strommenge einfach nicht an der Kostenverteilung für den bezogenen Strom laut Versorger beteiligt? Dann müsste diese evtl. auch gar nicht über einen eigenen Zähler gezählt werden. Evtl. könnte dieser gemessene Strom mit dem Wert der nicht erhaltenen Einspeisevergütung bewertet den Kosten der Brauchwasserwärmung zugeschlagen werden, die auch noch Kosten aus der Gastherme für die Brauchwassererwärmung hat. Es geht dabei immerhin um ca. 7.500 kWh per anno.
Was wäre die richtige Vorgehensweise.
Wie erweitert sich das Szenario, wenn in wenigen Jahren auch noch eine Wärmepumpe zur Gastherme als Hybridanlage dazukommt. Deren mittels eigenem E-Zähler erfasster Strom muss wohl sicherlich als Verbraucher analog einer Wohnung/Allgemeinbereich an den Stromkosten des Versorgers beteiligt werden, aber den Heizkosten zur Umverteilung zugeschlagen werden. Genauso wie der Strom für die Gastherme und alle Pumpen.
Gibt es auch hier Erfahrungen?
Zitat von Jochen Rivoir am 7. September 2026, 8:13 UhrWie andere PV-Strom für einen Heizstab abrechnen, weiß ich leider nicht.
Ich kann daher ein paar Gedanken teilen.
Einfach und unproblematisch ist es sicherlich, wenn Sie PV-Strom für den Heizstab kostenlos bereitstellen. Dann entfallen Zähler und Abrechnung für den Heizstrom und es gibt auch keine Konflikte mit rechtlichen Regelungen für die Nebenkostenabrechnung.
Wenn Sie den Strom abrechnen wollen, müssen Sie ein paar Punkte beachten.
Um den Eindruck von Stromverkauf an die Mieter zu vermeiden, empfiehlt der Anwalt Dr. Peter Nümann, keinen festen kWh-Preis zu benennen. Sie rechnen zum Beispiel (als sogenannte Eigenleistung) mit dem Strompreis für Allgemeinstrom ab.
Ein Mieter könnte aber dagegenhalten, dass das für Warmwasser eine teure Heiz-Methode sei. Idee: Sie rechnen z.B. mit der Hälfte des Strompreises für Allgemeinstrom ab.
Beachten Sie aber bitte, dass ich kein Rechtsanwalt bin.
Wenn Sie den Heizstrom in der Nebenkostenrechnung abrechnen wollen, benötigen Sie zwingend einen geeichten Unterzähler. Der kostet inkl. Einbau ca. 200 € und muss wegen der Eichfrist alle 8 Jahre ausgetauscht werden, d.h. es fallen jährliche Kosten von 25 € an. Bei 7.500 kWh/Jahr wäre das vermutlich vertretbar.
Wie andere PV-Strom für einen Heizstab abrechnen, weiß ich leider nicht.
Ich kann daher ein paar Gedanken teilen.
Einfach und unproblematisch ist es sicherlich, wenn Sie PV-Strom für den Heizstab kostenlos bereitstellen. Dann entfallen Zähler und Abrechnung für den Heizstrom und es gibt auch keine Konflikte mit rechtlichen Regelungen für die Nebenkostenabrechnung.
Wenn Sie den Strom abrechnen wollen, müssen Sie ein paar Punkte beachten.
Um den Eindruck von Stromverkauf an die Mieter zu vermeiden, empfiehlt der Anwalt Dr. Peter Nümann, keinen festen kWh-Preis zu benennen. Sie rechnen zum Beispiel (als sogenannte Eigenleistung) mit dem Strompreis für Allgemeinstrom ab.
Ein Mieter könnte aber dagegenhalten, dass das für Warmwasser eine teure Heiz-Methode sei. Idee: Sie rechnen z.B. mit der Hälfte des Strompreises für Allgemeinstrom ab.
Beachten Sie aber bitte, dass ich kein Rechtsanwalt bin.
Wenn Sie den Heizstrom in der Nebenkostenrechnung abrechnen wollen, benötigen Sie zwingend einen geeichten Unterzähler. Der kostet inkl. Einbau ca. 200 € und muss wegen der Eichfrist alle 8 Jahre ausgetauscht werden, d.h. es fallen jährliche Kosten von 25 € an. Bei 7.500 kWh/Jahr wäre das vermutlich vertretbar.