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Pauschale oder nach Verbrauch beim Einzählermodell im 4-FH
Zitat von schmausi22 am 20. August 2026, 10:01 UhrHallo,
ich habe letztes Jahr das Seminar zur Mieterstrom-Fachberaterin bei der DGS in Nürnberg besucht. Jetzt habe ich ein Projekt bei dem ich gerne das Einzählermodell umsetzen möchte.
Es handelt sich um ein 4-FH in dem der Eigentümer des Hauses wohnt, sein Bruder, sein Sohn und eine Wohnung ist fremdvermietet. Das Haus ist mit nur einem Hauptzähler ausgestattet und die Wohnungen haben keine eigenen Zähler.
Jetzt wurde eine PV-Anlage installiert (noch nicht in Betrieb). Der Eigentümer ist Investor und Betreiber der PV.
Wenn ich das mit dem Einzählermodell richtig verstehe, ist die Hausgemeinschaft (alle Bewohner) inklusive Eigentümer der Vertragspartner des Netzbetreibers. Es entsteht eine GbR aus dieser Hausgemeinschaft dadurch, das die Mieter zu Ihrem Mietvertrag einen Zusatzvertrag über den Strom erhalten. Wird dann die ganze Hausgemeinschaft zum Betreiber der PV?
Was mir jedoch noch nicht so klar ist, ist die Abrechnung des Stroms mit den Mietern. Dies kann entweder über eine Pauschale erfolgen oder über die Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs, der über MID-konforme Zähler der einzelnen Wohnungen gemessen wird.
Ist eine Pauschale denn zulässig und was wäre wenn es nicht möglich ist privat Zähler (MID) für die Wohnungen zu installieren?
Muss die Stromabrechnung getrennt erfolgen oder kann dies auch über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter verteilt werden? Hierzu lese ich immer das die Abrechnung über die Nebenkostenabrechnung nicht erfolgen darf, oder gilt dies nur beim "klassischen" Mieterstrom, wo der Eigentümer/Betreiber auch Energieversorger ist?
Gibt es sonst noch wichtige Dinge/Regelungen die ich beachten muss?
Vielen Dank!
Carmen Schmaus
Hallo,
ich habe letztes Jahr das Seminar zur Mieterstrom-Fachberaterin bei der DGS in Nürnberg besucht. Jetzt habe ich ein Projekt bei dem ich gerne das Einzählermodell umsetzen möchte.
Es handelt sich um ein 4-FH in dem der Eigentümer des Hauses wohnt, sein Bruder, sein Sohn und eine Wohnung ist fremdvermietet. Das Haus ist mit nur einem Hauptzähler ausgestattet und die Wohnungen haben keine eigenen Zähler.
Jetzt wurde eine PV-Anlage installiert (noch nicht in Betrieb). Der Eigentümer ist Investor und Betreiber der PV.
Wenn ich das mit dem Einzählermodell richtig verstehe, ist die Hausgemeinschaft (alle Bewohner) inklusive Eigentümer der Vertragspartner des Netzbetreibers. Es entsteht eine GbR aus dieser Hausgemeinschaft dadurch, das die Mieter zu Ihrem Mietvertrag einen Zusatzvertrag über den Strom erhalten. Wird dann die ganze Hausgemeinschaft zum Betreiber der PV?
Was mir jedoch noch nicht so klar ist, ist die Abrechnung des Stroms mit den Mietern. Dies kann entweder über eine Pauschale erfolgen oder über die Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs, der über MID-konforme Zähler der einzelnen Wohnungen gemessen wird.
Ist eine Pauschale denn zulässig und was wäre wenn es nicht möglich ist privat Zähler (MID) für die Wohnungen zu installieren?
Muss die Stromabrechnung getrennt erfolgen oder kann dies auch über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter verteilt werden? Hierzu lese ich immer das die Abrechnung über die Nebenkostenabrechnung nicht erfolgen darf, oder gilt dies nur beim "klassischen" Mieterstrom, wo der Eigentümer/Betreiber auch Energieversorger ist?
Gibt es sonst noch wichtige Dinge/Regelungen die ich beachten muss?
Vielen Dank!
Carmen Schmaus
Zitat von Jochen Rivoir am 20. August 2026, 17:45 UhrVorab: Ich bin kein Jurist.
Folgende Regelung ist meines Erachtens am klarsten:
Der Eigentümer betreibt die PV-Anlage. Er vermietet an teilnehmende Mieter jeweils einen Teil der PV-Anlage und erhält dafür eine einvernehmlich vereinbarte monatliche Miete. Im Gegenzug erhält der teilnehmende Mieter seinen Anteil am Nutzen der PV-Anlage (kostenloser PV-Strom, der in ihre Wohnung fließt plus Einspeisevergütung, abzgl. laufende Kosten). Zusätzlich sparen die Mieter beim Einzählermodell die Stromgebühr. Die Höhe der Miete muss so gewählt sein, dass beide Seiten einen Vorteil haben.
Diese Regelung vermeidet Stromverkauf, der mit überaus komplexen Stromlieferantenpflichten verbunden wäre.
Die Kosten des gemeinsamen Strombezugs (Summenzähler) werden analog zu Warm- und Kaltwasser anhand geeichter Unterzähler nach Verbrauch an die Wohnungen und den Allgemeinstrom umgelegt. PV-Strom wird nicht separat berechnet und bleibt somit kostenlos.
Ich sehe keinen Grund warum die beschriebene Abrechnung nicht im Rahmen der Nebenkostenabrechnung erfolgen kann.
Vorab: Ich bin kein Jurist.
Folgende Regelung ist meines Erachtens am klarsten:
Der Eigentümer betreibt die PV-Anlage. Er vermietet an teilnehmende Mieter jeweils einen Teil der PV-Anlage und erhält dafür eine einvernehmlich vereinbarte monatliche Miete. Im Gegenzug erhält der teilnehmende Mieter seinen Anteil am Nutzen der PV-Anlage (kostenloser PV-Strom, der in ihre Wohnung fließt plus Einspeisevergütung, abzgl. laufende Kosten). Zusätzlich sparen die Mieter beim Einzählermodell die Stromgebühr. Die Höhe der Miete muss so gewählt sein, dass beide Seiten einen Vorteil haben.
Diese Regelung vermeidet Stromverkauf, der mit überaus komplexen Stromlieferantenpflichten verbunden wäre.
Die Kosten des gemeinsamen Strombezugs (Summenzähler) werden analog zu Warm- und Kaltwasser anhand geeichter Unterzähler nach Verbrauch an die Wohnungen und den Allgemeinstrom umgelegt. PV-Strom wird nicht separat berechnet und bleibt somit kostenlos.
Ich sehe keinen Grund warum die beschriebene Abrechnung nicht im Rahmen der Nebenkostenabrechnung erfolgen kann.