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EZM - Wallboxen
Zitat von Frank G. am 22. August 2026, 15:23 UhrHallo,
in unserer WEG haben wir schon immer nur einen gemeinsamen Hausstromanschluss (neuerdings Smartmeter) und nachgelagerte Unterverteilung mit "einfachen" Unterzählern je WE (keine Smartmeter).
Jetzt planen wir eine PV-Anlage als GbR mit EZM und "solidarischer Abrechnung". Die Investoren sind nicht über WEG-Anteile beteiligt, sondern über die Höhe ihres Invest-Anteils an der PV-Anlage. Von 13 WE nehmen 11 an der PV-Anlage teil. Die 11 WE nutzen den PV-Strom der Anlage als Eigenbrauch (0,35 Euro/kWh). Der Rest des PV-Stroms wird ins Stromnetz eingespeist (7 Cent/kWh). Im Zuge der PV Installation sollen auf Initiative von 2 Eigentümern auch 2 Wallbox-Anschlüsse geschaffen werden. Die beiden Eigentümer finanzieren die PV Anlage zu insgesamt zu 9% mit. Die Wallboxen sollen so parametrisiert werden, dass sie nicht mit den Wohneinheiten um PV Strom konkurrieren sondern nur den verbleibenden "Rest"-PV-Strom als EV beziehen werden, den die Wohneinheiten nicht beanspruchen. Die Wallboxen werden über eine neue separte Sicherung mit Smartmeter an die Unterverteilung angeschlossen. Der PV-Eigenverbrauch der Wallboxen wird also exakt am Smartmeter ablesbar sein.
Jetzt die eigentliche Frage:
Diejenigen, die die Wallboxen nutzen und installieren werden, sagen nun, dass sie den Strom nicht als "normalen PV Eigenverbrauch" mit 35 Cent bewertet haben wollen. Weil es es sich um den sogenannten "Rest-PV Eigenverbrauch" handelt, der ohne Vorhandensein der Wallboxen zu 7 Cent zurück ins Stromnetz eingespeist würde und daher nur einen Wert von 7 Cent habe. Da der EV der Wallboxen exakt messbar ist, wollen die Wallboxnutzer der "PV-Betreiber GbR" den PV-EV der Wallboxen mit 7 Cent/kWh vergüten. Die Argumentation dagegen fällt mir schwer, obwohl ich der Meinung bin, dass es nicht gerecht ist, weil die Eigentümer, die die Wallbox nutzen werden, stärker als die anderen GbR-Mitglieder von der PV-Anlage profitieren würden, weil der PV-EV der Wallboxen geringer bewertet würde (7 Cent) als der übrige PV-EV der Wohneinheiten (35 Cent). Zudem durchbräche die Vergütungslogik an die GbR das "normale, solidarische" EV-Abrechnungsprinzip.Was halten Sie grundsätzlich davon? Haben Sie noch mehr Argumente für mich, damit ich gegen die gewünsche 7-Cent Vergütung des Wallbox EV argumentieren kann?
Ich bin Ihnen sehr dankbar für hilfreiche Anmerkungen und Argumentationshilfen.
Vielen Dank und beste Grüße.
Hallo,
in unserer WEG haben wir schon immer nur einen gemeinsamen Hausstromanschluss (neuerdings Smartmeter) und nachgelagerte Unterverteilung mit "einfachen" Unterzählern je WE (keine Smartmeter).
Jetzt planen wir eine PV-Anlage als GbR mit EZM und "solidarischer Abrechnung". Die Investoren sind nicht über WEG-Anteile beteiligt, sondern über die Höhe ihres Invest-Anteils an der PV-Anlage. Von 13 WE nehmen 11 an der PV-Anlage teil. Die 11 WE nutzen den PV-Strom der Anlage als Eigenbrauch (0,35 Euro/kWh). Der Rest des PV-Stroms wird ins Stromnetz eingespeist (7 Cent/kWh). Im Zuge der PV Installation sollen auf Initiative von 2 Eigentümern auch 2 Wallbox-Anschlüsse geschaffen werden. Die beiden Eigentümer finanzieren die PV Anlage zu insgesamt zu 9% mit. Die Wallboxen sollen so parametrisiert werden, dass sie nicht mit den Wohneinheiten um PV Strom konkurrieren sondern nur den verbleibenden "Rest"-PV-Strom als EV beziehen werden, den die Wohneinheiten nicht beanspruchen. Die Wallboxen werden über eine neue separte Sicherung mit Smartmeter an die Unterverteilung angeschlossen. Der PV-Eigenverbrauch der Wallboxen wird also exakt am Smartmeter ablesbar sein.
Jetzt die eigentliche Frage:
Diejenigen, die die Wallboxen nutzen und installieren werden, sagen nun, dass sie den Strom nicht als "normalen PV Eigenverbrauch" mit 35 Cent bewertet haben wollen. Weil es es sich um den sogenannten "Rest-PV Eigenverbrauch" handelt, der ohne Vorhandensein der Wallboxen zu 7 Cent zurück ins Stromnetz eingespeist würde und daher nur einen Wert von 7 Cent habe. Da der EV der Wallboxen exakt messbar ist, wollen die Wallboxnutzer der "PV-Betreiber GbR" den PV-EV der Wallboxen mit 7 Cent/kWh vergüten. Die Argumentation dagegen fällt mir schwer, obwohl ich der Meinung bin, dass es nicht gerecht ist, weil die Eigentümer, die die Wallbox nutzen werden, stärker als die anderen GbR-Mitglieder von der PV-Anlage profitieren würden, weil der PV-EV der Wallboxen geringer bewertet würde (7 Cent) als der übrige PV-EV der Wohneinheiten (35 Cent). Zudem durchbräche die Vergütungslogik an die GbR das "normale, solidarische" EV-Abrechnungsprinzip.
Was halten Sie grundsätzlich davon? Haben Sie noch mehr Argumente für mich, damit ich gegen die gewünsche 7-Cent Vergütung des Wallbox EV argumentieren kann?
Ich bin Ihnen sehr dankbar für hilfreiche Anmerkungen und Argumentationshilfen.
Vielen Dank und beste Grüße.
Zitat von Jochen Rivoir am 23. August 2026, 8:34 UhrDen Rest-PV-Strom nur den Wallboxen verbilligt zukommen zu lassen, finde ich ungerecht. Mit dieser Argumentation könnte auch jede andere Wohnung den billigen Rest-PV-Strom für sich beanspruchen. Welcher Verbrauch kommt da zuerst und welcher Strom ist der Rest-Strom?
Es wäre dem Klima der GbR sicherlich schädlich wenn sich manche einen speziellen Vorteil verschaffen.
Meine Erachtens sollte die Rendite (=Ertrag / Investition) für alle gleich sein und nicht vom Verbrauch abhängen. Das erreicht man nur dadurch, dass der Ertrag der PV-Anlage nach Investitionsanteilen verteilt wird.
Mein Vorschlag:
Die Wallboxen werden an die Wohnungszähler der jeweiligen Wohnungen anschließen. Eine separate Abrechnung erübrigt sich damit.
Zunächst wird der gesamte Stromverbrauch (Wohnungen inkl. Wallboxen + Allgemeinstrom) mit dem kWh-Preis des gemeinsamen Strombezugs abgerechnet.
Der Ertrag der PV-Anlage (Wert des Direktverbrauchs + Einspeisevergütung - Laufende Kosten) wird dann nach Investitionsanteilen (Null bei 2 Eigentümern) an die Eigentümer verteilt.
Die Verwaltung kann diese Abrechnung auch übernehmen, wenn die Investitionsanteile nicht mit den Miteigentumsanteilen übereinstimmen.
Das hat folgende Vorteile
- Gerecht, solidarisch: Gleiche Rendite für alle, unabhängig vom Verbrauch.
- Einfach: Keine separate Abrechnung der Wallboxen mit aufwändiger 1/4-stündlicher Abgrenzung zwischen Rest-PV-Strom und eingekauftem Strom. Es spielt keine Rolle wer wann welchen Strom verbraucht.
Wenn die beiden Wallbox-Nutzer nicht einverstanden sind, können sie ja einen separaten Stromvertrag (evtl. billiger für steuerbare Verbrauchseinrichtungen) für die Wallboxen abschließen. Für das Einzählermodell hat das meist keinen Nachteil, da auch nicht-teilnehmende Verbraucher zum Direktverbrauch beitragen, mehr dazu siehe Leitfaden Kapitel 5.1.3.
Den Rest-PV-Strom nur den Wallboxen verbilligt zukommen zu lassen, finde ich ungerecht. Mit dieser Argumentation könnte auch jede andere Wohnung den billigen Rest-PV-Strom für sich beanspruchen. Welcher Verbrauch kommt da zuerst und welcher Strom ist der Rest-Strom?
Es wäre dem Klima der GbR sicherlich schädlich wenn sich manche einen speziellen Vorteil verschaffen.
Meine Erachtens sollte die Rendite (=Ertrag / Investition) für alle gleich sein und nicht vom Verbrauch abhängen. Das erreicht man nur dadurch, dass der Ertrag der PV-Anlage nach Investitionsanteilen verteilt wird.
Mein Vorschlag:
Die Wallboxen werden an die Wohnungszähler der jeweiligen Wohnungen anschließen. Eine separate Abrechnung erübrigt sich damit.
Zunächst wird der gesamte Stromverbrauch (Wohnungen inkl. Wallboxen + Allgemeinstrom) mit dem kWh-Preis des gemeinsamen Strombezugs abgerechnet.
Der Ertrag der PV-Anlage (Wert des Direktverbrauchs + Einspeisevergütung - Laufende Kosten) wird dann nach Investitionsanteilen (Null bei 2 Eigentümern) an die Eigentümer verteilt.
Die Verwaltung kann diese Abrechnung auch übernehmen, wenn die Investitionsanteile nicht mit den Miteigentumsanteilen übereinstimmen.
Das hat folgende Vorteile
- Gerecht, solidarisch: Gleiche Rendite für alle, unabhängig vom Verbrauch.
- Einfach: Keine separate Abrechnung der Wallboxen mit aufwändiger 1/4-stündlicher Abgrenzung zwischen Rest-PV-Strom und eingekauftem Strom. Es spielt keine Rolle wer wann welchen Strom verbraucht.
Wenn die beiden Wallbox-Nutzer nicht einverstanden sind, können sie ja einen separaten Stromvertrag (evtl. billiger für steuerbare Verbrauchseinrichtungen) für die Wallboxen abschließen. Für das Einzählermodell hat das meist keinen Nachteil, da auch nicht-teilnehmende Verbraucher zum Direktverbrauch beitragen, mehr dazu siehe Leitfaden Kapitel 5.1.3.