Forum: PV für WEGs und private MFH

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Einzählermodell vs. GGV

Guten Tag Herr Rivoir und Team,
herzlichen Dank für Ihr ehrenamtliches Engagement und die vielen wertvollen Materialien und Informationen.

Wir haben in unserem Mehrfamilienhaus (WEG mit 8 Wohneinheiten, davon 5 eigentümerbewohnt, 3 vermietet) ganz frisch eine PV Anlage mit knapp 17 kWp und 20 kWh Speicher installiert. Aktuell warten wir auf den Einspeisezähler. In unserem Zählerkasten sind weiterhin alle offiziellen Zähler des grundständigen Messstellenbetreibers für die Wohnungen und Allgemeinstrom installiert.

Wir planen zunächst Volleinspeisung, um dann auf das voraussichtlich ab Oktober durch den grundständigen Messstellenbetreiber angebotene GGV-Betriebsmodell mit virtuellem Summenzähler umzusteigen.

Die aktuellen Diskussionen um AgNes und die eventuell dabei entstehenden hohen Stromnetzkosten für GGV regen uns an, doch nochmals darüber nachzudenken, statt GGV, das Einzählermodell einzuführen.

Ist es richtig, dass wir ausgehend von oben beschriebener Ausgangssituation folgendes tun müssten, um statt GGV das Einzählermodell einzuführen:
- Installation physischer Summenzähler / Wandlerschrank (4000-8000 Euro/einmalig)
- Installation interne Zähler pro Wohnung und für Allgemeinstrom (ca. 200 Euro/pro Wohnung alle 8 Jahre)
- Abstimmung v.A. mit Eigentümer der vermieteten Wohnungen, wieweit er seine Wohnungen am Einzählermodell bzw. PV-Strombezug beteiligen möchte.
- Abschluss Stromvertrag für gemeinsamen Strombezug
- Kündigung der Einzel-Stromverträge der teilnehmenden Wohnungen
Sind das grob die relevanten Punkte?

Weiterhin folgende Detailfragen:
- Wie würden Sie beim Einzählermodell vorgehen, falls der vermietende Eigentümer zwar mitinvestiert in die PV-Anlage, aber auf die Weitergabe des PV-Strombezugs durch seine Mieter verzichtet (weil er z.B. die Änderungen am Mietvertrag bzw. Durchreichung der Stromkosten nicht möchte)?
- Sie beschreiben, dass ein Speicher mit GGV nicht funktioniert, bzw. nur, wenn alle Wohnungen sich beteiligen. Warum ist das so?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Danke und beste Grüße,
Jens

gerne per Du

Die erforderlichen Änderungen sind genau wie von Ihnen beschrieben.

Sie sparen dadurch nicht nur die Grundgebühren für eigenen Verträge sondern auch die Kosten für den Messstellenbetrieb und die Kosten für einen Dienstleister, der die Abrechnung übernimmt.

Ihre Frage 1: Wenn ein Vermieter seinen Mietern den gemeinsamen Strombezug nicht anbieten will.

Für die WEG hat das in der Regel keine Auswirkung. Insbesondere reduzieren nicht-teilnehmende Wohnungen den Direktverbrauch nicht. Zumindest solange die WEG noch Strom einkauft. Bei 3 von 8 nicht-teilnehmenden Wohnungen wird das der Fall sein. Mehr nicht-teilnehmende Wohnungen sollten es aber nicht sein.

Siehe Leitfaden Kapitel 5.1.3 "Wenn Wohnungen ihren eigenen Stromvertrag wollen"

Ihre Frage 2: Warum versagt die GGV mit Speicher und nicht-teilnehmenden Wohnungen. Strenggenommen liegt das am benötigten virtuellen Zählermodell.

Um einen eventuellen Batteriespeicher steuern zu können, wird eine separate physische Summenzählermessung benötigt. Dazu kann zum Beispiel hinter dem Hausanschlusspunkt eine plombierte Klemmbox mit Messköpfen für die 3 Phasen installiert werden, die allerdings vom Netzbetreiber genehmigt werden muss.

Bei nicht-teilnehmenden Wohnungen versagt diese separate physische Summenmessung allerdings. Stromverbrauch in nicht teilnehmenden Wohnungen wird von der Batteriesteuerung als lokaler Stromverbrauch interpretiert, so dass die Batterie entladen wird. Nach der Logik des virtuellen Summenzählermodell erhält die WEG dafür aber nur die Einspeisevergütung, während die Stromversorger der nicht-teilnehmenden Wohnungen den vollen kWh-Preis abrechnen. Besonders bitter ist das, wenn eine nicht-teilnehmende Wohnung über Nacht ein E-Auto lädt und damit die Batterie entlädt. Eigentlich müsste die Batteriesteuerung den Verbrauch der nicht-teilnehmenden Wohnungen messen und abziehen. Dafür ist aber weder eine verfügbare Lösung bekannt, noch scheint es eine rechtliche Grundlage dafür zu geben, den Strom nicht-teilnehmender Wohnungen zu

messen.

Siehe Leitfaden, Kapitels 5.1.1 zu "Virtuellem Summenzähler".