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"solidarische Abrechnung“ im EZM

Diskussion über das „ungerechte Einzählermodell (EZM)“

In einem Webinar wurde die Frage gestellt, welches der größte Nachteil des EZM sei.
Der Moderator führte an, dass das Modell als ungerecht empfunden werden könne: Ein Nutzer, der seinen Verbrauch nicht klimafreundlich steuert, wird genauso entlohnt wie jemand, der sich streng am Sonnenstand orientiert und den PV-Strom optimal nutzt. Dies könne zu Spannungen zwischen den Bewohnern führen und sei daher eher nur in kleineren Mehrfamilienhäusern praktikabel, in denen ein gutes Miteinander herrscht.

Eine mögliche Lösung wäre eine erweiterte, technisch aufwendigere Variante des EZM: Zähler, die den Stromverbrauch in 15-Minuten-Intervallen messen und anschließend bilanziert werden. Damit ließe sich das Modell des GGV (Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) simulieren.

Das EZM zeichnet sich allerdings durch eine „solidarische Abrechnung“ aus: Vom klimafreundlichen Verhalten Einzelner profitieren alle gleichermaßen. Andere Abrechnungsmodelle wie das GGV haben hingegen eigene Nachteile. Ein Beispiel: Ein Rentnerehepaar kann tagsüber den PV-Strom optimal nutzen, während ein berufstätiges Ehepaar nur begrenzte Möglichkeiten hat (z. B. Waschmaschine wird tags ferngesteuert gestartet). Dieses Ungleichgewicht wird häufig als noch ungerechter empfunden.

Gerade in diesem Vergleich zeigt sich die Stärke der „solidarischen Abrechnung“ im EZM: Das Verhalten Einzelner wird der gesamten Gemeinschaft zugeschrieben. Zudem ist in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die nach Miteigentumsanteilen finanzieren, entscheidend, dass keine individuellen Vorteile aus bestimmten Nutzungen entstehen dürfen. Aus dieser Perspektive ist die „solidarische Abrechnung“ des EZM einer individuellen Abrechnung nach dem GGV überlegen.

Dieser Vorteil wird mit zunehmender Größe von Mehrfamilienhäusern sogar noch deutlicher: Das individuelle Verhalten Einzelner lässt sich kaum mehr nachvollziehen – die solidarische Lösung bietet hier weniger Konfliktpotenzial.

Hallo WMeincke,

ja ich höre auch vereinzelt, dass die Abrechnung des Einzählermodells als ungerecht empfunden wird, weil sie PV-optimiertes Verbrauchsverhalten nicht belohnt.

Wollte man PV-optimiertes Verbrauchsverhalten belohnen, müsste man PV-Strom billiger machen und den zeitlichen Verlauf des PV-Stromverbrauchs erfassen.
Das brächte jedoch gleich 3 Nachteile mit sich:

  1.  Für vermietende Eigentümer wäre die Rendite geringer als für selbstbewohnende Eigentümer, da Mieter einen Teil des Nutzens in Form von billigerem PV-Strom erhalten. Es wäre dann schwieriger von Vermietern die Zustimmung zu einer PV-Anlage zu erhalten.
  2. Bewohner mit einem hohen Stromverbrauch hätten einen hohen Nutzen. Das wäre ein Anreiz für höheren Stromverbrauch. Das kann nicht gewollt sein.
  3. Wollte man den zeitlichen Verlauf des PV-Stromverbrauchs berücksichtigen, wären - wie bei der GGV - teurere Wohnungszähler und eine aufwändige Abrechnung nötig, die in den meisten Fällen nicht ohne (teure) Dienstleister zu stemmen ist.

Bisher kenne ich keine einfache Abrechnungsmethode, die von allen als 100 % gerecht empfunden wird.

Hat jemand eine Idee?

 

WMeincke hat auf diesen Beitrag reagiert.
WMeincke