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Zitat von Mahnebe am 4. März 2026, 17:54 Uhr1. in der Excel tabelle Wirtschaftlichkeitsrechnung sind für den Allgemeinstromverbrauch 54 000 KWH eingetragen.Dies erscheint mir sehr hoch. In unseren Gebaeuden mit jeweils 21 WE=Wohneinheiten bei 3 Etagen gibt es keine Aufzuege, lediglich Heizungsraum mit Pumpen und Steuerung, zusaetzlich Beleuchtung innen und aussen. Waschmaschinen - soweit im Keller - werden separat abgerechnet.2. Erzeugter Strom, der nicht direkt verbraucht werden kann, wird in das Netz eingespeist. Eine Verguetung habe ich auf null gesetzt. Gibt es fuer die Einspeisung Beschraenkungen? Oder muss diese nur angemeldet werden?3. in der Excel tabelle Wirtschaftlichkeitsrechnung ist fuer Wartung, Versicherung, Reinigung 0,5% eingetragen. Sind 0,5% realistisch? Wenn ich 2% eintrage, wird die Rendite deutlich geringer.Eberhard
Zitat von Jochen Rivoir am 4. März 2026, 18:29 UhrZu Ihren Fragen:
- Tragen Sie beim Allgemeinstromverbrauch den Verbrauch aus der letzten Nebenkostenabrechnung ein. Das wird sicherlich viel weniger als 54.000 kWh sein. In der WEG, in der ich wohne, waren es 54.000 kWh, da wir ein großes Passivhaus mit durchlaufender Lüftung haben. Alle blauen, umrahmten Felder sind Eingabefelder und sollten auf Ihre Situation angepasst werden.
- Warum wollen Sie die Einspeisevergütung überschreiben? Sie ist zur Zeit noch gesetzlich geregelt und wird sich vermutlich nicht vor 2027 ändern. Mir ist keine Beschränkung bekannt. An was für eine Art Beschränkung denken Sie?
- Der Wert 0,5 % ist eine Voreinstellung, die der WEG entspricht in der ich wohne. Keine Wartung, da Garantieverlängerung auf 20 Jahre. Keine Versicherung, da unsere Gebäudeversicherung eine PV-Anlage schon einschließt. Keine Reinigung. Tragen Sie ein, was Sie in Ihrer Situation für realistisch halten.
Zu Ihren Fragen:
- Tragen Sie beim Allgemeinstromverbrauch den Verbrauch aus der letzten Nebenkostenabrechnung ein. Das wird sicherlich viel weniger als 54.000 kWh sein. In der WEG, in der ich wohne, waren es 54.000 kWh, da wir ein großes Passivhaus mit durchlaufender Lüftung haben. Alle blauen, umrahmten Felder sind Eingabefelder und sollten auf Ihre Situation angepasst werden.
- Warum wollen Sie die Einspeisevergütung überschreiben? Sie ist zur Zeit noch gesetzlich geregelt und wird sich vermutlich nicht vor 2027 ändern. Mir ist keine Beschränkung bekannt. An was für eine Art Beschränkung denken Sie?
- Der Wert 0,5 % ist eine Voreinstellung, die der WEG entspricht in der ich wohne. Keine Wartung, da Garantieverlängerung auf 20 Jahre. Keine Versicherung, da unsere Gebäudeversicherung eine PV-Anlage schon einschließt. Keine Reinigung. Tragen Sie ein, was Sie in Ihrer Situation für realistisch halten.
Zitat von schneko am 16. März 2026, 15:55 UhrIch vermute Eberhard meint, ob man nur bis zu einem bestimmten Betrag einspeisen darf.
Dem ist nicht so. Soweit ich weiß bekommt man bis 10kwp 8,04 Cent und ab 10kwp 6,99 Cent je kwh (noch :))
Das Ziel sollte bei diesen kleinen Beträgen natürlich eine Maximierung des Eigenverbrauchs sein.
Übrigens: Wenn man das Mieterstromkonzept nutzt, dann erhält man für jede genutzte kwh nochmal ca. 2,6 Cent die kwH zusätzlich und man braucht nur noch einen Restromlieferanten und somit auch nur noch einmal Grundgebühr statt 21 mal...
Dafür braucht man dann aber ein Abrechnungsunternehmen...
Ich vermute Eberhard meint, ob man nur bis zu einem bestimmten Betrag einspeisen darf.
Dem ist nicht so. Soweit ich weiß bekommt man bis 10kwp 8,04 Cent und ab 10kwp 6,99 Cent je kwh (noch :))
Das Ziel sollte bei diesen kleinen Beträgen natürlich eine Maximierung des Eigenverbrauchs sein.
Übrigens: Wenn man das Mieterstromkonzept nutzt, dann erhält man für jede genutzte kwh nochmal ca. 2,6 Cent die kwH zusätzlich und man braucht nur noch einen Restromlieferanten und somit auch nur noch einmal Grundgebühr statt 21 mal...
Dafür braucht man dann aber ein Abrechnungsunternehmen...