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Anbieter Weess für GGV
Zitat von Aragorn76 am 17. März 2026, 20:18 UhrHallo Zusammen,
viele Solarteuere setzen beim Mieterstrom bzw. der gemeinschaftlichen gebäudeversorgung auf den Anbieter Weess mit seiner Schalteinrichtung und Wechselrichter mit Speicher Zugspitze.
Was ist davon zu halten und wie grenzt sich das zur Ein-Zähler-Modell ab?
Hallo Zusammen,
viele Solarteuere setzen beim Mieterstrom bzw. der gemeinschaftlichen gebäudeversorgung auf den Anbieter Weess mit seiner Schalteinrichtung und Wechselrichter mit Speicher Zugspitze.
Was ist davon zu halten und wie grenzt sich das zur Ein-Zähler-Modell ab?
Zitat von Jochen Rivoir am 18. März 2026, 9:53 UhrMeine Einschätzung zum Vergleich mit dem Einzählermodell
- Vorteile der Stromverteilungs-Hardware
- Erspart die Kosten für eine Wandlermessung, die meist zwischen 4.000 € und 8.000 € liegen.
- Die Verwaltung muss nicht die Abrechnung übernehmen.
- Nachteile gegenüber dem Einzählermodell
- Kosten für die Stromverteilungs-Hardware und Speicher sind fast immer höher als die Kosten für einen Wandlerschrank. Der Speicher kann nicht weggelassen werden!
- Wohnungen sparen nicht die Grundgebühr
- Ein Eigentümer oder ein Dienstleister muss die Abrechnung übernehmen (Rechnungsstellung, Zahlungseingang, Mahnungen, …). Eine App ermittelt hierfür die PV-Stromverbräuche der Wohnungen.
- Strom für die Wohnungen aus PV / Speicher ist je nach Modell des Speichers auf insgesamt 5 kW bis 10 kW begrenzt.
- Proprietäre Hardware: Es besteht das Risiko, dass diese Lösung bei fallenden GGV Kosten unattraktiv wird und vom Markt verschwindet.
Hinweis: Um Aussagen zur Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, nutzen Sie Kapitel 4.2.5 "Wirtschaftlichkeitsrechnung eines Angebots überprüfen" des Leitfadens.
Meine Einschätzung zum Vergleich mit dem Einzählermodell
- Vorteile der Stromverteilungs-Hardware
- Erspart die Kosten für eine Wandlermessung, die meist zwischen 4.000 € und 8.000 € liegen.
- Die Verwaltung muss nicht die Abrechnung übernehmen.
- Nachteile gegenüber dem Einzählermodell
- Kosten für die Stromverteilungs-Hardware und Speicher sind fast immer höher als die Kosten für einen Wandlerschrank. Der Speicher kann nicht weggelassen werden!
- Wohnungen sparen nicht die Grundgebühr
- Ein Eigentümer oder ein Dienstleister muss die Abrechnung übernehmen (Rechnungsstellung, Zahlungseingang, Mahnungen, …). Eine App ermittelt hierfür die PV-Stromverbräuche der Wohnungen.
- Strom für die Wohnungen aus PV / Speicher ist je nach Modell des Speichers auf insgesamt 5 kW bis 10 kW begrenzt.
- Proprietäre Hardware: Es besteht das Risiko, dass diese Lösung bei fallenden GGV Kosten unattraktiv wird und vom Markt verschwindet.
Hinweis: Um Aussagen zur Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, nutzen Sie Kapitel 4.2.5 "Wirtschaftlichkeitsrechnung eines Angebots überprüfen" des Leitfadens.